Unsere Partner
Wir sind Kooperationspartner verschiedener gesetzlicher Krankenkassen und Rentenversicherungen in den Bereichen: Medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, Rehabilitationsnachsorge und Prävention. Unser Haus ist eine staatlich anerkannte Einrichtung gem. § 30 GewO, wir verfügen über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrem Ansprechpartner der Krankenkasse oder der Rentenversicherung über Ihre Wunschklinik.
Mitglieder privater Krankenversicherungen benötigen vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage Ihrer Versicherung. Der Behandlungsvertrag wird i. d. R. direkt mit dem Patienten geschlossen. Die chefärztliche Betreuung wird gem. GOÄ durch die Chefärztin der Klinik in Rechnung gestellt.
Wir sind nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt. Beihilfeberechtigte Patienten müssen vor Beginn der Behandlung die Übernahme der Kosten bei der Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung beantragen.

Qualität & Engagement
Mehr als 30 Jahre Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen. Rehabilitation gemäß den Richtlinien der Beihilfeverordnung.


Unser Therapie- und Leistungsangebot
Am Anfang jeder Rehabilitation steht eine umfassende Rehabilitationsdiagnostik. Sie ist der Ausgangspunkt für die Erstellung des Therapieplans, den wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Nach der Reha können Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Physikalische Therapie auf Wunsch gerne bei uns fortsetzen.

Sie haben Fragen?
Wir helfen gerne.
Sie benötigen eine Auskunft oder Informationen zum Aufenthalt in unserer Klinik?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Rückruf-Formular. Unser Team steht Ihnen jederzeit
gerne mit Rat und Tat zur Seite.