Unsere Partner
Wir sind Kooperationspartner verschiedener gesetzlicher Krankenkassen und Rentenversicherungen in den Bereichen: Medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, Rehabilitationsnachsorge und Prävention. Unser Haus ist eine staatlich anerkannte Einrichtung gem. § 30 GewO, wir verfügen über einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihrem Ansprechpartner der Krankenkasse oder der Rentenversicherung über Ihre Wunschklinik.
Mitglieder privater Krankenversicherungen benötigen vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage Ihrer Versicherung. Der Behandlungsvertrag wird i. d. R. direkt mit dem Patienten geschlossen. Die chefärztliche Betreuung wird gem. GOÄ durch die Chefärztin der Klinik in Rechnung gestellt.
Wir sind nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt. Beihilfeberechtigte Patienten müssen vor Beginn der Behandlung die Übernahme der Kosten bei der Beihilfestelle und ihrer privaten Krankenversicherung beantragen.