Anschlussheilbehandlung (AHB): Die Reha zum schnellen Wiedereinstieg in Alltag & Berufsleben
Sie haben einen Bandscheibenvorfall, eine Knie-OP, eine Hüftoperation oder einen chirurgischen Eingriff an der Schulter hinter sich? Der behandelnde Mediziner hat Ihnen zu einer AHB geraten? Sie benötigen allgemeine Informationen über die Anschlussheilbehandlung oder suchen bereits nach einer geeigneten Rehaklinik für Ihre AHB? Bei uns erhalten Sie die wichtigsten Antworten zur Anschlussrehabilitation und erfahren, was unsere orthopädische Rehaklinik so einzigartig macht.
Anschlussheilbehandlung (AHB): Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Die erstmalige Teilnahme an einer Anschlussheilbehandlung ist mit vielen Fragen verbunden. Wir geben Ihnen die wichtigsten Antworten.
Anschlussheilbehandlung: Voraussetzungen
Stationäre und ambulante Anschlussheilbehandlungen sind grundsätzlich nur auf Empfehlung des behandelnden Arztes möglich. Wenn außerdem die Lebensqualität der Betroffenen durch eine Erkrankung oder einen operativen Eingriff stark eingeschränkt wird und keine alternativen Therapiemöglichkeiten vorhanden sind, wird in den allermeisten Fällen eine AHB bewilligt. Besonders häufige Indikationen für eine AHB sind orthopädisch bedingte Erkrankungen, Gefäß- und Stoffwechselkrankheiten, chirurgische Eingriffe, Herz- und Kreislauferkrankungen, neurologische und dermatologische Beschwerden. Nach einer Operation muss die Wundheilung abgeschlossen und der Patient in der Lage sein, sich ohne fremde Hilfe zu versorgen. Krankentransporte werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
Anschlussheilbehandlung: Antrag
In den meisten Fällen erfolgt eine AHB nach vorangegangener Operation und wird vom behandelnden Krankenhausarzt empfohlen. In diesem Fall stellt der Sozialdienst des Krankenhauses den Rehabilitationsantrag. Kostenträger sind entweder die gesetzlichen Krankenkassen oder die Deutsche Rentenversicherung, welche die Kosten immer dann übernimmt, wenn die AHB die Erwerbsfähigkeit erhält. Hier muss der Versicherte allerdings in den letzten 2 Jahren vor Antragsstellung mindestens 6 Monate Rentenbeiträge gezahlt haben. Bei einem Arbeitsunfall werden die Kosten von der Unfallversicherung übernommen. Nach 4 Jahren kann ein neuer Antrag gestellt werden, frühere Anschlussheilbehandlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Anschlussheilbehandlung: Zuzahlung
Nach dem vollendeten 18. Lebensjahr ist mit Ausnahme der gesetzlichen Unfallversicherung bei allen Kostenträgern eine tägliche Zuzahlung von 10,- € erforderlich. Dies gilt allerdings nur für stationäre Maßnahmen, die ambulante AHB ist von der Zuzahlung befreit. Reha-Patienten mit geringem Einkommen können auf Antrag von der Zuzahlung entbunden werden.
Die Zuzahlungspflicht bei Krankenkasse und Rentenversicherung ist unterschiedlich lang. Während bei der Krankenkasse die Zuzahlung üblicherweise jährlich auf 28 Tage inklusive Krankenhausaufenthalt beschränkt ist, sind zu der Rentenversicherung lediglich 14 Reha-Tage zuzahlungspflichtig.
Anschlussheilbehandlung: Wunsch- und Wahlrecht
Reha-Patienten haben ein Mitspracherecht bei der Wahl der passenden Rehaklinik. Gemäß Paragraph IX § 9 des Sozialgesetzbuches dürfen Patienten bei begründeten Wünschen und existierendem Versorgungsantrag mit den Sozialversicherungen selbst eine medizinisch geeignete Einrichtung wählen. Steht die gewünschte Klinik bereits bei der Stellung des Rehabilitationsantrags fest, ist es sinnvoll, diese im Antrag zu nennen und die Wahl medizinisch und persönlich zu begründen.
Anschlussheilbehandlung: Fristen
Wie es der Name bereits sagt, findet eine Anschlussheilbehandlung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation statt und muss spätestens 14 Tage nach der Entlassung angetreten werden. Ein späterer Beginn ist meist nicht möglich. Bei onkologischen Erkrankungen muss der Antritt innerhalb von 5 Wochen erfolgen.
Anschlussheilbehandlung: Fahrtkosten
Die Fahrtkosten für eine Anschlussheilbehandlung werden als zusätzliche Leistung zur Reha-Maßnahme betrachtet und in verschiedener Höhe vom jeweiligen Leistungsträger übernommen. Die meisten Rehabilitanden erhalten daher bereits mit der Erstinformation ein Merkblatt und einen Antrag zur Reisekostenerstattung.
Anschlussheilbehandlung: Urlaub & Lohnfortzahlung
Anschlussheilbehandlungen gelten als Maßnahmen zum Erhalt von Gesundheit und Erwerbsfähigkeit. Rehabilitanden haben daher einen Anspruch auf Freistellung und müssen keinen Urlaub beantragen. Nach gültigem Recht muss der Arbeitgeber während der Rehabilitationsmaßnahme den Lohn für maximal 6 Wochen weiterzahlen. Wurde dieser Anspruch vor der Reha bereits ganz oder teilweise ausgeschöpft, werden je nach Kostenträger von der Krankenkasse Krankengeld oder von der Rentenversicherung Übergangsgeld gezahlt. Dabei beträgt das Krankengeld 70% des Bruttolohns, maximal aber 90% des Nettolohns. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung errechnet sich nach den Einkünften, die aufgrund der Rentenbeiträge des vergangenen Kalenderjahres erzielt worden wären, und beträgt 80% des bestimmten Einkommens.
AHB in der orthopädischen Rehaklinik Lindenplatz
Sie möchten schnell und schmerzfrei in Alltag und Berufsleben zurückkehren, Ihre Beweglichkeit steigern und die Muskulatur stärken? Sie sind Sportler und benötigen besondere Untersuchungen und Therapien? Eine Anschlussheilbehandlung in unserem Hause fördert Gesundheit und Wohlbefinden und ist als stationäre oder ambulante AHB möglich. Eine orthopädische Reha in unserer Einrichtung garantiert unseren Patientinnen und Patienten neben medizinischer Kompetenz und einer hochmodernen Diagnostik eine entspannende Atmosphäre, psychologische Gespräche und abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten. Die Teilnehmer der Rehabilitationsmaßnahme kehren optimistisch und gelassen nach Hause zurück.
Als Rehaklinik sind wir fokussiert auf die orthopädische und unfallchirurgische Reha sowie biomechanische Bewegungsanalysen. Zu unseren Leistungen zählen vorrangig:
- Reha nach Hüftoperation
- Reha nach Knie–OP
- Reha nach Schulter-OP
- Reha nach Arm- und Beinverletzungen
- Reha bei altersbedingten orthopädischen Mehrfacherkrankungen
Falls Ihre Indikation hier nicht aufgelistet ist, sprechen Sie uns bitte an. Unsere erfahrenen Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Therapien im Überblick
Wir behandeln nach einem ganzheitlichen Konzept und berücksichtigen neben den medizinischen Ursachen auch psychische und soziale Auslöser. Nach einer detaillierten Anamnese erstellen wir gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten einen individuellen Therapieplan. Zur Auswahl steht ein vielfältiges Therapieangebot:
- Physiotherapie & Ergotherapie
- Physikalische Therapie (Massagen, Wärme- und Kältetherapien, Elektrotherapien
- Sporttherapie
- Psychologischer Dienst
- Ernährungstherapie
Orthopädische Rehaklinik Lindenplatz: Das schätzen unsere Patienten
Mit zahlreichen qualifizierten Spezialisten und innovativer Ausstattung gehören wir in Deutschland zu den Reha-Einrichtungen mit niedrigen Komplikationsraten. Sehr wichtig ist uns das Qualitätsmanagement. So befragen wir regelmäßig Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiter, besitzen ein modernes Ideenmanagement und führen interne und externe Audits durch, um zu erfahren, auf welche Dinge unsere Patientinnen und Patienten Wert legen.
Über 25 Jahre Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen
Zum idyllischen Kurpark
Zu Fuss zum Ortskern
Eine Anschlussheilbehandlung in der Klinik Lindenplatz zeichnet sich aus durch
- Hochqualifizierte Experten & innovative Ausstattung
- Ganzheitliche Therapien & Behandlungen
- Behindertengerechtes Sporttherapiezentrum
- Separaten Freizeitbereich
- Vielfältige Freizeitmöglichkeiten im Haus und in Bad Sassendorf
Wir hoffen, wir konnten Ihr Interesse wecken und würden uns über Ihren Anruf (unter 02921-501-03) oder Ihre E-Mail freuen. Sie können auch das Kontaktformular nutzen. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.