Kostenträger
Die Klinik Lindenplatz ist staatlich anerkannt nach §30 GewO, nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt und verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Es werden ambulante physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen nach § 124 SGB V angeboten.
Die Klinik Lindenplatz hat eine Zulassung zur BGSW und für EAP.
Kostenträger sind:
- DRV Bund
- DRV Rheinland
- DRV Westfalen
- Andere Rentenversicherungsträger
- Alle gesetzlichen Krankenkassen
- Beihilfen
- Alle privaten Krankenkassen
- Selbstzahler