Kostenträger

Die Klinik Lindenplatz ist staatlich anerkannt nach §30 GewO, nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt und verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Es werden ambulante physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen nach § 124 SGB V angeboten.

Die Klinik Lindenplatz hat eine Zulassung zur BGSW und für EAP.

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Kostenträger sind:

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