Was ist das Wunsch- und Wahlrecht bei Reha?
Laut §8 SGB IX hat jeder Patient die Möglichkeit, sich die Einrichtung, in der eine Rehabilitation stattfinden soll, selbst auszusuchen. Voraussetzung ist, dass die Klinik für die Durchführung der Therapie qualifiziert ist und ein Versorgungsvertrag vorliegt. Sollte der Kostenträger dem Wunsch des Patienten nicht entsprechen, muss er die Ablehnung begründen. Zudem ist es möglich, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.